ENDLICH ! Die langersehnten Studienergebnisse und Empfehlungen zu Kindern inhaftierter Eltern sind öffentlich. Viele Behörden und Institutionen sind angesprochen Massnahmen zu ergreifen. Zitat: “Ziel ist es, die Kinderperspektive auf allen Ebenen mitzuberücksichtigen, also bei der Verhaftung des Elternteils, im Strafprozess, bei Entscheiden und im Vollzug.” Das BJ veröffentlicht dazu eine Medienmitteilung. Die gesamte Studie ist hier abrufbar.
Kommentar der Vizepräsidentin zur Veröffentlichung der Studienergebnisse:
Pascale Brügger: In meiner Tätigkeit bei Perspektive Angehörige und Justizvollzug durfte ich schon vielen Argumenten von Behörden zu dieser Forderung begegnen. Hier drei Beispiele:
– Würden wir machen, aber wir haben die Ressourcen nicht.
– Unser Auftrag ist die Arbeit mit Täter*innen nicht mit der Familie.
– Wegen dem Datenschutz können wir keine Angehörigenarbeit leisten.
Spätestens nach diesen Studienergebnissen muss klar sein – Angehörigenarbeit im Justizvollzug ist keine Option, sondern muss umgesetzt werden. Für die betroffenen Familien (die nicht verurteilt wurden!) aber schlussendlich auch (davon bin ich überzeugt) für eine bessere Täter*innenarbeit.
Was können Personen im Justizvollzug tun (egal ob Chef*innenetage oder nicht!):
- Sensibilisieren auf die Thematik (z. B. die Empfehlungen der Studie lesen!)
- Workshop zum Thema in der eigenen Behörde organisieren bzw. die Chef*innen dazu anregen, das zu tun (Perspektive bietet solche Workshops an)
- Überlegen, wie Prozesse und Vorschriften im eigenen Betrieb familienfreundlicher gestaltet werden können (z. B. Warum nicht einmal eine Umfrage starten bei den Angehörigen, die die Haftanstalt besuchen?)
Mittlerweile sind schon einige Behörden und Haftanstalten diesen Weg gegangen – nehmen wir sie als Beispiel!